Hallo zusammen,
ich hatte bereits in meinem Forumsbeitrag Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht nach Vertragsunterschrift über meine Erfahrungen mit dem Widerrufrecht nach Vertragsunterschrift beschrieben.
Jetzt wurde mir von einem Geschäftsführer mitgeteilt, dass ich anscheinend eine Verzichterklärung unterschrieben hätte. Das einzige was ich unterschrieben hatte, war ein Verbrauchererklärung (siehe unteres Bild).
[Bild aus Datenschutzgründen entfernt, Admin]
Diese Verbrauchererklärung ist für mich nur eine Bestätigung, dass bereits vor dem Ende der Widerrufszeitraumes bereits mit den Arbeiten begonnen werden kann. Mir wurde gesagt, dass es nur darum geht, dass der Antrag zum Kassenzuschuss von der Firma gestellt werden kann.
Mir wurde die Verbrauchererklärung nicht richtig erklärt, jedoch bin ich davon ausgegangen, dass es sich um die Widerrufsbelehrung wie in Punkt 1 geschrieben handelt bzw. die Einschränkungen.
Außer im Punkt 3 ist an keiner Stelle erkennbar, dass ich einen Verzicht des Widerrufrechts unterschrieben habe. Nur dort steht, dass man das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.
Inzwischen habe ich einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale in Hessen und Baden-Würrtemberg, um eine Überprüfung des Vertrages gebeten.
Am 02.11.2020 habe ich per E-Mail die Information erhalten, dass der Vertrag storniert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kraus
ich hatte bereits in meinem Forumsbeitrag Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht nach Vertragsunterschrift über meine Erfahrungen mit dem Widerrufrecht nach Vertragsunterschrift beschrieben.
Jetzt wurde mir von einem Geschäftsführer mitgeteilt, dass ich anscheinend eine Verzichterklärung unterschrieben hätte. Das einzige was ich unterschrieben hatte, war ein Verbrauchererklärung (siehe unteres Bild).
[Bild aus Datenschutzgründen entfernt, Admin]
Diese Verbrauchererklärung ist für mich nur eine Bestätigung, dass bereits vor dem Ende der Widerrufszeitraumes bereits mit den Arbeiten begonnen werden kann. Mir wurde gesagt, dass es nur darum geht, dass der Antrag zum Kassenzuschuss von der Firma gestellt werden kann.
Mir wurde die Verbrauchererklärung nicht richtig erklärt, jedoch bin ich davon ausgegangen, dass es sich um die Widerrufsbelehrung wie in Punkt 1 geschrieben handelt bzw. die Einschränkungen.
Außer im Punkt 3 ist an keiner Stelle erkennbar, dass ich einen Verzicht des Widerrufrechts unterschrieben habe. Nur dort steht, dass man das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliere.
Inzwischen habe ich einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale in Hessen und Baden-Würrtemberg, um eine Überprüfung des Vertrages gebeten.
Am 02.11.2020 habe ich per E-Mail die Information erhalten, dass der Vertrag storniert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kraus
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